Rechtsprechung
   Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.06.2018 - VK 3/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,93780
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.06.2018 - VK 3/16 (https://dejure.org/2018,93780)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 28.06.2018 - VK 3/16 (https://dejure.org/2018,93780)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - VK 3/16 (https://dejure.org/2018,93780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,93780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekvw.de

    §§ 34 und 56 ff. KBG.EKD, § 8 Abs. 9 AG.BVG-EKD i.V.m. § 19 Abs. 1 LBesG NRW
    Beamtin/Beamter, Bestenauslese, Ermessensmissbrauch des Dienstherrn, Fürsorgepflicht, Fürsorgeprinzip, Klagebefugnis, Leistungsklage, Leitungsaufgabe, Organisationsermessen, Planstelle, amtsangemessene Beschäftigung, besondere fachliche Anforderungen, dienstrechtliche ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.06.2018 - VK 3/16
    Derartige Ermessensentscheidungen sind gerichtlich jedoch nicht auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen; ggf. kann im Wesentlichen nur nachgeprüft werden, ob die angegebenen Gründe der tatsächlichen Einschätzung des Dienstherrn entsprachen und nicht etwa nur vorgeschoben waren, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 53.86 -, NJW 1988, 783 = juris, Rn. 32).

    Nur wenn der angegebene organisatorische Beweggrund für die Entscheidung des Beklagten in der Weise maßgebend war, dass er sie in gleicher Weise auch dann getroffen hätte, wenn es nicht gleichzeitig um andere Gründe - etwa die vom Kläger dargelegte Motivation, ihn als Folge des Disziplinarverfahrens "abzustrafen" - gegangen wäre, wenn es sich also um zwei die Ermessensentscheidung selbständig tragende Gründe handelte, genügt die rechtliche Fehlerfreiheit auch nur eines Grundes für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 -, NJW 1988, 783 = juris, Rn. 33, m. w. N.).

    Selbst wenn der Dienstposten nicht - wie vorliegend - einem Angestellten, sondern einem anderen Beamten übertragen worden wäre, könnte die Stelle mit dem Kläger besetzt werden, weil auch der neue Stelleninhaber genau so wenig wie der Kläger einen Anspruch auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen Dienstpostens hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 -, NJW 1988, 783 = juris, Rn. 37).

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.06.2018 - VK 3/16
    In einem solchen Fall erfordert die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 34 KBG.EKD) eine Klagemöglichkeit auch bei dessen Organisationsakten (Vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.14 -, BVerwGE 156, 193 = juris, Rn. 22, und vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 -, BVerwGE 153, 246 = juris, Rn. 18, sowie Beschluss vom 4. Juli 2014 - 2 B 33.14 -, Buchholz 232.01 § 35 BeamtStG Nr. 2 = juris, Rn. 14).

    Sodann hat er diese Funktionen nach ihrer Wertigkeit Ämtern, d.h. Ämtern im statusrechtlichen Sinne, zuzuordnen (Vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.14 -, BVerwGE 156, 193 = juris, Rn. 18).

    Ein Beamter hat mithin keinen unmittelbar auf den Zuschnitt oder die Bewertung seines Dienstpostens gerichteten Anspruch (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.14 -, BVerwGE 156, 193 = juris, Rn. 21).

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.06.2018 - VK 3/16
    In einem solchen Fall erfordert die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 34 KBG.EKD) eine Klagemöglichkeit auch bei dessen Organisationsakten (Vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.14 -, BVerwGE 156, 193 = juris, Rn. 22, und vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 -, BVerwGE 153, 246 = juris, Rn. 18, sowie Beschluss vom 4. Juli 2014 - 2 B 33.14 -, Buchholz 232.01 § 35 BeamtStG Nr. 2 = juris, Rn. 14).

    Denkbar sind insoweit eine Verletzung der Fürsorgepflicht, eine nicht (mehr) amtsangemessene Beschäftigung, die Nichteinhaltung einer Zusage oder - unter bestimmten Voraussetzungen - der Entzug von Leitungsaufgaben (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 -, BVerwGE 153, 246 = juris, Rn. 18).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.06.2018 - VK 3/16
    Die Ermessensentscheidung kann bei einer Umsetzung deshalb im Allgemeinen nur darauf überprüft werden, ob sie durch einen Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30.78 -, BVerwGE 60, 144 = juris, Rn. 23 f.).

    Enger ist der Ermessensspielraum des Dienstherrn dann, wenn es sich um Leitungsaufgaben handelt, die zudem besondere fachliche Anforderungen stellen, und wenn der Beamte sich gerade um diesen leitenden Posten beworben hat und auf Grund seiner fachlichen Qualifikation von dem Dienstherrn ausdrücklich für diesen Posten eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30.78 -, BVerwGE 60, 144 = juris, Rn. 28, m. w. N.).

  • BVerwG, 04.07.2014 - 2 B 33.14

    Ermessensentscheidung bei Umsetzung

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.06.2018 - VK 3/16
    In einem solchen Fall erfordert die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 34 KBG.EKD) eine Klagemöglichkeit auch bei dessen Organisationsakten (Vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.14 -, BVerwGE 156, 193 = juris, Rn. 22, und vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 -, BVerwGE 153, 246 = juris, Rn. 18, sowie Beschluss vom 4. Juli 2014 - 2 B 33.14 -, Buchholz 232.01 § 35 BeamtStG Nr. 2 = juris, Rn. 14).

    Grundsätzlich gilt, dass die der Umsetzung zugrunde liegenden dienstlichen Belange umso gewichtiger sein müssen, je schwerer die Folgen einer Umsetzung für den Beamten sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 2012 - 2 B 23.12 -, NVwZ 2012, 1481 = juris, Rn. 8 ff., und vom 4. Juli 2014 - 2 B 33.14 -, juris, Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 1 B 1361/16

    Einstweilige Untersagung der Besetzung von Beförderungstellen; Beurteilung der

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.06.2018 - VK 3/16
    Jedenfalls entsteht der "böse Schein", die Beurteilung erfolge wegen einer abstrakt möglichen Konkurrenzsituation nicht unvoreingenommen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 B 1361/16 -, NVwZ 2017, 1558 = juris, Rn. 9 ff., 13, 16).
  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 A 5.01

    Amtsgemäße Beschäftigung

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.06.2018 - VK 3/16
    Diese Verwendung, in der er sowohl dem Weisungsrecht, als auch der Fach- und Dienstaufsicht eines rangniederen Statusamtes unterworfen wird, entspricht nicht dem Statusamt des Klägers (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.5.2002 - 2 A 5.01 -, Buchholz 240 § 18 BBesG Nr. 27 = juris, Rn. 19).
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 13.12.2004 - VK 22/03
    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.06.2018 - VK 3/16
    Sie können daher auf die Rechtmäßigkeitsprüfung von Organisationsakten im Bereich kirchlicher Beamtenverhältnisse übertragen werden (so im Ergebnis auch: Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Urteil vom 13. Dezember 2004 - VK 22/2003 -).
  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.06.2018 - VK 3/16
    Auch sonstige subjektive Rechte der Beamten werden von einer Aufgabenbeschreibung und einer Dienstpostenbewertung nicht unmittelbar berührt; insbesondere knüpft die Besoldung der Beamten - anders als bei der Vergütung von Tarifbeschäftigten (vgl. BAG, Urteil vom 27. Januar 2016 - 4 AZR 468/14 -, NZA 2016, 903 = juris, Rn. 22) - nicht an die konkret wahrgenommene Funktion, sondern an das Statusamt an.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 28.06.2018 - VK 3/16
    Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereichs, auch dem Bekleiden einer etwaigen Leitungsfunktion, kommt keine das Ermessen des Dienstherrn einschränkende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199 = juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 21.06.2012 - 2 B 23.12

    Umsetzung; Umsetzungsermessen; dienstlicher Grund; Fürsorgepflicht;

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht